Mindeststeueranpassungsgesetz 2025 – Änderungen für Unternehmen im Überblick

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 das Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) verabschiedet. Das Gesetz nimmt Anpassungen am Mindeststeuergesetz vor, um neue Verwaltungsleitlinien der OECD umzusetzen und redaktionelle Klarstellungen vorzunehmen. Für Banken und Finanzdienstleister sind insbesondere Änderungen zur Berücksichtigung latenter Steuern und zur Anti-Gewinnverlagerung relevant.

Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des MinStAnpG zusammengefasst, die Hintergründe erläutert und die konkreten Auswirkungen für Unternehmen dargestellt.

Ziele und Inhalte des Mindeststeueranpassungsgesetzes

Das MinStAnpG setzt neue OECD-Verwaltungsleitlinien um, die am 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und 13. Januar 2025 veröffentlicht wurden. Deutschland verpflichtet sich, diese Leitlinien innerhalb von 24 Monaten nach Veröffentlichung umzusetzen (BT-Drucksache 21/2751, 12.11.2025).

Wesentliche Änderungen betreffen:

  • Latente Steuern: Im Rahmen der Vollberechnung sollen latente Steuern berücksichtigt werden, die bislang aufgrund von Wahlrechten oder der Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag nicht ausgewiesen wurden.
  • Anti-Gewinnverlagerung: Einige Vorschriften zur Vermeidung von Gewinnverlagerung werden reduziert, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
  • Redaktionelle Anpassungen: Weitere Änderungen dienen der Klarstellung und Vereinfachung bestehender Regelungen.

Das Gesetz knüpft an die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland an, die Ende 2023 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 für Besteuerungszeiträume ab 2024 erfolgt ist. Dabei wurden unter anderem die Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung und die Lizenzschranke von 25 % auf 15 % abgesenkt (laut Gesetzestext, 2023).

Hintergrund

Die globale Mindestbesteuerung wurde eingeführt, um Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern und eine effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen. Das MinStAnpG dient der Anpassung des nationalen Rechts an neue internationale Leitlinien und reduziert zugleich bürokratische Auflagen für Unternehmen.

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