Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende


Hintergrund


ǀ Die Corona-bedingten Einschränkungen halten noch in einigen Branchen an, daher wurden die staatlichen Hilfen für betroffene Unternehmen verlängert. Dies meldete das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung vom 6. Oktober 2021.


Überbrückungshilfe III Plus


Die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis Jahresende verlängert. Inhaltlich ist die Förderung weitestgehend gleich geblieben und sieht auch weiterhin Hilfen für Unternehmen vor, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben.

Zusätzlich können solche Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.


Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird ebenfalls verlängert. Demnach können von Corona betroffene Soloselbstständige für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021 bis zu 4.500 EUR Unterstützung erhalten.


Restart-Prämie

Die Restart-Prämie, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September 2021 galt, um die Wiederöffnung nach dem Lockdown zu erleichtern, lief planmäßig im September aus.

Der Eigenkapitalzuschuss zur Unterstützung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen wird dagegen noch bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Die Anträge für die Überbrückungshilfen müssen weiterhin in elektronischer Form durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater/-innen oder Wirtschaftsprüfer/-innen) gestellt werden.

Wir beraten Sie gern zu den für Sie infrage kommenden staatlichen Hilfen und übernehmen für Sie auch die Beantragung in elektronischer Form. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit der CASIS Steuerberatung unter 0431/98 28 03 30 oder info@casis-stb.de auf. Wir helfen Ihnen kurzfristig weiter.

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